Buchhaltung + Lohn

Buchfuehrung
»Ich ging soeben unsere Bücher durch, und bei der Leichtigkeit, wie sich der Zustand unseres Vermögens übersehen lässt, bewundere ich aufs neue die großen Vorteile, welche die doppelte Buchhaltung dem Kaufmann gewährt. Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder guter Haushalt sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. «
(Johann Wolfgang von Goethe, 1797)

Doch nicht jeder ist so begeistert von diesen Tätigkeiten. Darum helfen wir Ihnen mit:

  • Buchhaltungsarbeiten für kleine und mittelständische Betriebe
  • Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Lohnabrechnungen für Klein- und Mittelständische Betriebe

Eine unserer Stärken: Wir kommen zu Ihnen!

Wir arbeiten bei Ihnen vor Ort, d. h. Sie müssen keine Unterlagen aus dem Haus geben, haben jederzeit Zugriff auf Ihre Daten. Entweder verwenden wir die bei Ihnen bereits vorhandenen Programme, oder wir helfen Ihnen bei der Auswahl geeigneter Software. Sollten Sie kein eigenes Computersystem zur Verfügung haben, bringen wir alles Notwendige auf einem Notebook mit.

Oder wir erledigen Ihre Monatsbuchhaltung in unseren Räumen.

Wir haben bereits mit den unterschiedlichsten Systemen gearbeitet:

  • syska EuroFibu
  • Datev
  • Navision
  • Lexware
  • Domus Hausverwaltungssoftware
  • u. v. a. m.

Wir übernehmen für Sie:

die komplette laufende Buchführung inklusive aller laufenden Tätigkeiten und
die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive aller Meldungen.

Im Laufe der Zeit haben wir für viele Branchen gearbeitet:

  • Patentanwälte
  • Computerbuch-Verlag
  • Dipl.-Ingenieure
  • Journalisten
  • Schaumstoff Groß- und Einzelhandel
  • Herrenbekleidungshandel
  • Heimatbuch-Verlag
  • Multimedia-Verlag
  • Förder-Verein
  • Elektro-Einzelhandel
  • Elektroinstallation
  • Werbeagenturen
  • Bäckereien
  • Autohandel
  • Ärzte
  • Ärztebedarf
  • Fleisch-Großhandel
  • Fahrzeug-Beschriftungen
  • Kurierdienste
  • Gerüstbau
  • Vermögensverwaltung
  • Immobilienmakler
  • WEG-Verwaltung
  • Miet-Verwaltung
  • Gründstücks-Entwicklungs-Firmen
  • Fahrrad-Hersteller
  • Recycling
  • Computer-Software-Hersteller
  • Ärzte-Genossenschaft
  • Wirtschaftsforschungsunternehmen
  • Kiesgrube
  • Rettungsdienst
  • Lizenzvermittler

 

Einschränkungen:

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Steuerberatungsgesetz) dürfen wir keine steuerlich beratende Tätigkeiten für Sie ausführen. Daher müssen steuerliche Anmeldungen und Abschlüsse von Ihnen selbst oder von Ihrem Steuerberater erledigt werden. Gerne unterstützen wir Sie und Ihren Steuerberater jedoch durch entsprechende Zuarbeit.

 

 

“Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht
von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.”

Baron Amschel Meyer Rothschild, Bankier